Planerrechtnews
Weicht der Planer eigenmächtig von der vereinbarten Beschaffenheit ab, ist die Planung in der Regel mangelhaft.
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 09. 06. 2022 – Az.: 24 U 38/21 – festgestellt, dass ein Planer sich an die vertraglich vereinbarten Planungsziele halten muss, solange er die Abweichung nicht mit dem Auftraggeber vereinbart hat. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2023, Seite 3 f.
Bei der Planung einer vollständigen neuen technischen Anlage im Rahmen des Umbaus eines Gebäudes ist kein Umbauzuschlag zu gewähren. Ein Umbauzuschlag für den Bereich der Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen ist zu gewähren, wenn Sanitärobjekte zumindest ...
Das OLG Celle hat mit Urteil vom 02. 08. 2023 – Az.: 14 U 200/19 dabei klargestellt, dass der „Wert bzw. Preis“ einer Neugestaltung in diesem Zusammenhang nicht zu berücksichtigen ist. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2023, Seite 45 f.
Nutzt ein Planer die Zwangslage eines Auftraggebers aus, um einen für sich günstigen Haftungsausschluss zu vereinbaren, ist dieser nichtig.
Das OLG München hat in seinem Beschluss vom 04. 02. 2021 – Az.: 28 U 2756/20 Bau – festgestellt, dass es in einem solchen Fall, in dem der Planer bewusst die Zwangslage seines Auftraggebers ausnutzt und dadurch ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung entsteht, diese Vereinbarung sittenwidrig ist. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2023, Seite 43 f.
Ein Planer darf sich bei wichtigen Bauleistungen nicht darauf verlassen, dass das eingeschaltete Fachunternehmen ohne entsprechende Planung weiß, wie die Leistung fachgerecht auszuführen ist.
Das OLG Naumburg hat mit Urteil vom 29. 12. 2022 – Az.: 2 U 156/21 – festgestellt, dass ein Planer auch bei der Einschaltung von Fachunternehmen zumindest skizzenhafte Vorgaben für die fachgerechte Ausführung machen muss und er sich nicht auf die Fachkenntnis des Unternehmens verlassen darf. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2023, Seite 38 f.
Expertise und Fachkenntnisse des Planers sind ein Indiz für Selbständigkeit.
Das LSG Baden-Württemberg stellt mit Urteil vom 12. 05. 2023 – Az.: L 8 BA 2807/22 – klar, dass es bei der Abgrenzung zwischen einer sozialversicherungspflichtigen abhängigen Beschäftigung und einer selbständigen Tätigkeit im Rahmen der Abwägung aller Gesamtumstände insbesondere für eine selbständige Tätigkeit spricht, wenn der Planer über besondere Fachkenntnisse und eine hohe Expertise verfügt. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2023, Seite 35 f.
Es stellt kein rechtsmissbräuchliches Verhalten dar, wenn der Planer von seinem Auftraggeber das Mindesthonorar einfordert, während er seinem Subplaner ein darunter liegendes Pauschalhonorar gewährt.
Der BGH stellt in seinem Urteil vom 03. 11. 2022 – Az.: VII ZR 824/21 – klar, dass der Vergütungsanspruch des Planers gegen den Auftraggeber unabhängig davon zu beurteilen ist, in welchem Umfang der Planer seinem Subplaner ein Honorar schuldet. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2023, Seite 29 f.
Sind im Vertrag die „allgemein anerkannten Regeln der Technik, beschrieben durch die VOB“ vereinbart, so bedeutet dies nicht, dass die VOB/B Vertragsgrundlage eines Planungsvertrages wurde.
Das OLG Koblenz, Urteil vom 25. 02. 2021 – Az.: 6 U 1906/19 – stellt klar, dass die getroffene vertragliche Regelung so zu verstehen sei, dass allein die Regelungen der VOB/C gelten sollten. Dies ergebe der Hinweis auf die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“. Außerdem könne die VOB/B nicht wirksam in Form von allgemeinen Geschäftsbedingungen in einen Planungsvertrag i. S. d. §§ 650p ff. BGB einbezogen werden. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2023, Seite 21 f.
Für einen konkludenter Vertragsschluss braucht es mehr als nur Planungsleistungen
Bei Annahme eines (konkludenten) Vertragsschlusses müssen nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 24. 08. 2021 – Az.: 23 U 64/19 – jenseits entgegengenommener Planungsleistungen weitere Umstände vorliegen, die aus objektiver Sicht einen rechtsgeschäftlichen Annahmewillen des Auftraggebers erkennen lassen. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2023, Seite 17 f.
Aufklärungspflicht des Planers über Architekteneigenschaft
Verpflichtet sich ein Planer zu Architektenleistungen, muss er ungefragt seinen Auftraggeber darüber informieren kein Architekt zu sein. Ansonsten macht er sich schadensersatzpflichtig. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2023, Seite 15 f.
Die Mindestsätze der HOAI 2009 und 2013 sind verbindlich – eine Unterschreitung ist nur in Ausnahmefällen möglich
Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom Urteil vom 31. 01. 2023 – Az.: 23 U 24/20 – entschieden, dass es für einen Ausnahmefall erforderlich ist, dass sich das Vertragsverhältnis deutlich von üblichen Vertragsverhältnissen dieser Art unterscheidet, etwa weil enge Beziehungen wirtschaftlicher Natur zwischen den Vertragsparteien bestehen. Zusätzliche Erläuterungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2023, Seite 9 f.