Die Mindestsätze der HOAI 2009 und 2013 sind verbindlich – eine Unterschreitung ist nur in Ausnahmefällen möglich

Planerrechts-Report 3/2023

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom Urteil vom 31. 01. 2023 – Az.: 23 U 24/20 – entschieden, dass es für einen Ausnahmefall erforderlich ist, dass sich das Vertragsverhältnis deutlich von üblichen Vertragsverhältnissen dieser Art unterscheidet, etwa weil enge Beziehungen wirtschaftlicher Natur zwischen den Vertragsparteien bestehen. Zusätzliche Erläuterungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2023, Seite 9 f.
 

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