Verstöße gegen missverständliche, mehrdeutige Angaben in den Vergabeunterlagen führen nicht zum Angebotsausschluss.

Vergaberechts-Report 7/2024

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 22. 08. 2022 – Az.: VII Verg 58/21 – betont, dass Vergabeunterlagen nicht eindeutig sind, wenn für fachkundige Unternehmen auch nach Auslegungsbemühungen mehrere Auslegungsmöglichkeiten verbleiben. Siehe hierzu die Erläuterungen im Vergaberechts-Report 2024, Seite 25 f.

 

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