Verpflichtung zur Dokumentation mündlicher Präsentationen.

Planerrechts-Report 8/2022

Mündliche Präsentationen, die für die Bewertung von Angeboten herangezogen werden, müssen nach einem Beschluss der Vergabekammer des Bundes vom 13. 04. 2022 – Az.: VK 1-31/22 – sorgfältig dokumentiert werden (siehe hierzu auch Planerrechts-Report 2022, S. 31).
 

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