Verpflichtung zur Dokumentation mündlicher Präsentationen.
Planerrechts-Report 8/2022
Mündliche Präsentationen, die für die Bewertung von Angeboten herangezogen werden, müssen nach einem Beschluss der Vergabekammer des Bundes vom 13. 04. 2022 – Az.: VK 1-31/22 – sorgfältig dokumentiert werden (siehe hierzu auch Planerrechts-Report 2022, S. 31).