Unklares LV kann nur bis zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Vergaberechts-Report 9/2022
Ein Bieter, der geltend macht, aufgrund der Angaben im LV an einer wirtschaftlichen Kalkulation gehindert worden zu sein, muss das nach einem Beschluss der Vergabekammer Sachsen vom 14. 06. 2022 – Az.: 1/SVK/006/22 – bis zum Ablauf der Angebotsfrist rügen. Näheres hierzu wird im Vergaberechts-Report 2022, S. 34 erläutert.