Eine Bieterfrage stellt grundsätzlich keine Rüge dar.
Vergaberechts-Report 9/2024
Die Vergabekammer des Bundes stellt im Beschluss vom 08. 05. 2024 – Az.: VK 2-35/24 – klar, dass dabei aber stets auf die konkreten Umstände des Einzelfalls abzustellen ist. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 33 f.