Das Vergabeverfahren ist von Beginn an fortlaufend und zeitnah zu dokumentieren.
Planerrechts-Report 7/2024
Die Vergabekammer Niedersachsen hat im Beschluss vom 14. 05. 2024 – Az.: VgK-6/2024 – entschieden, dass ein Verstoß gegen die Dokumentationspflicht immer auch einen Verstoß gegen das Transparenzgebot darstellt. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2024, Seite 25 f.