Das Fehlen des ausgefüllten Formblatts „Angebotsschreiben“ steht der Annahme eines rechtsverbindlichen Angebots nicht grundsätzlich entgegen.
Vergaberechts-Report 2/2024
Das OLG Rostock stellt mit seinem Beschluss vom 01. 02. 2023 – Az.: 17 Verg 3/22 – klar, dass der Auftraggeber insbesondere nicht einseitig regeln kann, dass das Angebot eines Bieters „als nicht abgegeben gilt“, wenn ein vorgegebenes Formblatt nicht verwendet wird. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Vergaberechts-Report 2024, Seite 5 f.