Aufklärungspflicht des Planers über Architekteneigenschaft

Planerrechts-Report 4/2023

Verpflichtet sich ein Planer zu Architektenleistungen, muss er ungefragt seinen Auftraggeber darüber informieren kein Architekt zu sein. Ansonsten macht er sich schadensersatzpflichtig. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2023, Seite 15 f.
 

Planerrechts-Report bestellen

Zurück

Fragen oder Probleme?

09466 9400-28