Weicht der Planer eigenmächtig von der vereinbarten Beschaffenheit ab, ist die Planung in der Regel mangelhaft.
Planerrechts-Report 1/2024
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 09. 06. 2022 – Az.: 24 U 38/21 – festgestellt, dass ein Planer sich an die vertraglich vereinbarten Planungsziele halten muss, solange er die Abweichung nicht mit dem Auftraggeber vereinbart hat. Ausführungen hierzu enthält der Planerrechts-Report 2023, Seite 3 f.